Was ist Bildungsurlaub?
Bildungsurlaub bezeichnet das Recht von Beschäftigten, sich für Weiterbildungsmaßnahmen von der Arbeit freistellen zu lassen. 5 Tage pro Jahr stehen Arbeitnehmenden für Bildungsurlaub zur Verfügung.
Das bedeutet: In dieser Zeit werden Sie von Ihrem Arbeitgeber freigestellt und können an einer anerkannten Fortbildungsmaßnahme Ihrer Wahl teilnehmen. Sprachkurse im Ausland sind dabei besonders beliebt, weil man neben der Kursteilnahme noch Land und Kultur des Gastlandes kennenlernt. Voraussetzung ist, dass Sie einen gültigen Anspruch haben und die Veranstaltung im Bundesland, in dem Sie arbeiten, als Bildungsurlaub anerkannt ist. Bildungsurlaub wird in manchen Bundesländern als Bildungszeit oder Bildungsfreistellung bezeichnet.
Wenn Sie in einem Bundesland beschäftigt sind, das ein Bildungsfreistellungsgesetz verabschiedet hat, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Bildungsurlaub. Jedes Jahr stehen Ihnen 5 Kalendertage zur Verfügung, d.h., Sie können theoretisch jedes Jahr einmal Bildungsurlaub beanspruchen. Eine großartige Möglichkeit, um sich kontinuierlich weiterzubilden und so zum Beispiel Jahr für Jahr Ihre Sprachkenntnisse zu verbessern. Sind Sie in Teilzeit angestellt, können Sie ebenfalls Bildungsurlaub beantragen. Eventuell verringert sich Ihr Anspruch um ein paar Tage, analog zu Ihrer Arbeitszeit.
In manchen Bundesländern besteht außerdem die Möglichkeit, den Anspruch von zwei Jahren zusammenzufassen, sodass Ihnen ein Zeitraum von 10 Tagen am Stück für Ihre Bildungsfreistellung zur Verfügung steht.
Bildungsurlaub hat nichts mit dem regulären Erholungsurlaub zu tun. Ihr Erholungsurlaub wird nicht gekürzt oder anderweitig beschnitten, wenn Sie Bildungsfreistellung in Anspruch nehmen. Obwohl es Bildungs-„urlaub“ heißt, ist damit kein Urlaub im herkömmlichen Sinne gemeint, sondern eine Zeit für Ihre persönliche Weiterbildung.
Die Kosten für Ihre Bildungszeitveranstaltung tragen Sie selbst. Das beinhaltet Kursgebühren und zusätzlich anfallende Kosten für Anreise, Unterbringung und Verpflegung. Ihr Arbeitgeber unterstützt Sie dahingehend, dass Sie während der Freistellung weiterhin Ihr normales Gehalt beziehen.
Ich habe immer noch ein paar Fragen…
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Grundsätzliche Fragen zu Bildungsurlaub:
Bildungsurlaub ist eine Win-Win-Situation und lohnende Investition für Beschäftigte und Arbeitgebende.
Beschäftigte können sich im gesetzlichen Rahmen weiterbilden, ihre Sprachkenntnisse verbessern und gleichzeitig neue Länder und Kulturen kennenlernen. Dies wirkt sich positiv auf ihre Karrierechancen und die persönliche Weiterentwicklung aus.
Arbeitgeber profitieren von motivierten, qualifizierten und zufriedenen Mitarbeitern, was sich wiederum auf die Wettbewerbsfähigkeit und das Arbeitsklima des Unternehmens auswirkt. Nicht zuletzt sind gute Fremdsprachenkentnisse auch für Unternehmen in einer zunehmend globalisierten Welt von enormer Bedeutung. Mitarbeiter mit fundierten Sprachkenntnissen können die Kommunikation mit internationalen Kunden und Geschäftspartnern verbessern, neue Märkte erschließen und zum Erfolg des Unternehmens beitragen.
Der Bildungsurlaub muss in dem Bundesland anerkannt sein, in dem der Arbeitnehmer seinen Arbeitsvertrag hat. Der Wohnort ist unerheblich.
Die Regelungen zum Bildungsurlaub finden sich in den jeweiligen Landesgesetzen zum Bildungsurlaub.
Beschäftigte haben grundsätzlich jedes Jahr Anspruch auf Bildungsurlaub.
Beschäftigte aus Bayern und Sachsen haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Bildungsurlaub.
In 14 Bundesländern haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Die Regelungen für Beamte und Richter weichen teilweise ab. Die genauen Regelungen und Voraussetzungen können jedoch von Bundesland zu Bundesland variieren.
Fragen zu Sprachreisen und Sprachkursen als Bildungsurlaub:
Grundsätzlich werden in Deutschland alle Fremdsprachen für Bildungsurlaub anerkannt. Dies bedeutet, dass Sie Bildungsurlaub in Anspruch nehmen können, um jede beliebige Fremdsprache zu lernen, die Sie möchten.
- In Bremen werden nur europäische Sprachen für Bildungsurlaub anerkannt. Dies gilt jedoch weltweit, d.h. Sie können z.B. Englisch in Australien oder Südafrika, Spanisch in Lateinamerika oder Französisch in Kanada lernen.
- In Berlin haben Arbeitgeber das Recht, Bildungsurlaub für Fremdsprachenkurse abzulehnen, wenn sie der Meinung sind, dass die Sprachkenntnisse keinen Mindestnutzen für den Betrieb haben. Bei Sprachen wie Englisch, die in den meisten Berufen gefordert sind, ist dies allerdings schwierig zu argumentieren.
In der Regel müssen Sprachkurse für die Anerkennung als Bildungsurlaub mindestens 6 Unterrichtseinheiten (á 45 Minuten) pro Tag umfassen. Bundesländer wie Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein fordern bis zu 8 Unterrichtslektionen.
Sprachreisen für Bildungsurlaub dürfen in den meisten Bundesländern in alle Länder der Welt führen.
- Eine Ausnahme stellt NRW dar, die nur Kursorte innerhalb eines 500 km Radius zur Landesgrenze NRW akzeptiert.
- In Bremen werden grundsätzlich alle Kursorte weltweit akzeptiert, allerdings nur für europäische Sprachen.
- Thüringen akzeptiert nur Sprachreisen innerhalb der EU. Seit Brexit werden damit in Thüringen keine Sprachreisen mehr nach Großbritannien anerkannt.
In Deutschland gibt es zwar keine bundeseinheitliche Regelung zum Bildungsurlaub, aber die meisten Bundesländer bieten Arbeitnehmern drei verschiedene Arten von Bildungsurlaub an:
- Berufliche Weiterbildung
- Kulturelle Weiterbildung
- Politische Weiterbildung
Fremdsprachen zählen abhängig vom Bundesland entweder zur beruflichen oder kulturellen Weiterbildung. Hessen fordert bei Sprachkursen einen Anteil von mindestens 20% politischen Inhalten.
Bildungsurlaub beantragen:
Ich habe einen Sprachkurs gefunden, der mir gefällt, aber nicht als Bildungsurlaub anerkannt ist.
Bildungsurlaub Approval unterstützt Sprachschulen aus dem Ausland ihre Kurse als Bildungsurlaub in verschiedenen Bundesländern anerkannt zu bekommen. Wir selbst bieten keine Sprachreisen an, Sie können einen Sprachkurs direkt bei der Sprachschule oder über Sprachreiseagenturen buchen.
Über unsere Sprachschulsuche auf der Startseite finden Sie Sprachschulen, deren Sprachkurse für Bildungsurlaub akkreditiert sind.
Kann ich bei „Bildungsurlaub Approval“ Sprachreisen buchen?
Bildungsurlaub Approval unterstützt Sprachschulen aus dem Ausland ihre Kurse als Bildungsurlaub in verschiedenen Bundesländern anerkannt zu bekommen. Wir selbst bieten keine Sprachreisen an, Sie können einen Sprachkurs direkt bei der Schule oder über Sprachreiseagenturen buchen.
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In vielen Bundesländern ist es möglich, den Anspruch auf Bildungsurlaub auf das Folgejahr zu übertragen.
In vielen Bundesländern besteht die Möglichkeit, die Ansprüche von zwei aufeinanderfolgenden Jahren zusammenzufassen. Sie erhalten damit Anspruch auf insgesamt 10 Kalendertage am Stück, die Sie für einen längeren Bildungsurlaub nutzen können. Gerade für eine Sprachreise ins Ausland ist das sehr empfehlenswert.
Die Zusammenfassung ist möglich in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Es ist darauf zu achten, in welchem Jahr der Antrag auf Zusammenfassung gestellt wird. Wie immer gilt: Die Regelungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.
In einigen Bundesländern verfällt ein nicht genutzter Anspruch am Jahresende.
Es wird empfohlen, den Bildungsurlaub frühzeitig vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme, zu beantragen. Die meisten Bundesländer sehen dafür eine Frist von 6-8 Wochen vor.
Die einzureichenden Unterlagen variieren von Bundesland zu Bundesland. Im Allgemeinen müssen Sie jedoch folgende Unterlagen bei Ihrem Arbeitgeber einreichen:
- Antrag auf Bildungsurlaub
- Anmeldebestätigung bei der Sprachschule bzw. dem Veranstalter
Unser Standardformular beinhaltet beide Abschnitte, so dass Sie nur dieses Formular einreichen müssen.
Manche Bundesländer verlangen allerdings zusätzlich die Anerkennungsbescheinigung des Ministeriums und Hessen darüber hinaus einen detaillierten Seminarplan.
Bildungsurlaub wird in der Regel beim Arbeitgeber beantragt. Bitte beachten Sie die Antragsfristen.
Die Beantragung von Bildungsurlaub erfolgt in der Regel schriftlich beim Arbeitgeber. Die genauen Formalitäten können jedoch von Bundesland zu Bundesland variieren.
Ablehnung von Bildungsurlaub:
Fällt der Unterricht am Feiertag ersatzlos aus, so ist dies in der Regel kein Bildungsurlaub. Der Kursteilnehmer muss in diesem Fall einen Urlaubstag für die Freistellung nutzen.
Sollten Sie vor Ihrem Bildungsurlaub krank werden, teilen Sie dies unverzüglich Ihrem Arbeitgeber mit und legen Sie ein ärztliches Attest vor. Ihr Anspruch auf Bildungsurlaub kann dann auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Informieren Sie auch umgehend den Veranstalter.
Hat der Kurs bereits begonnen und Sie werden währenddessen krank, melden Sie sich ebenfalls unverzüglich bei Ihrem Arbeitgeber und reichen ein Attest ein. So können die verpassten Tage zu einem späteren Zeitpunkt nachgewährt werden. Informieren Sie ebenfalls Ihren Kursveranstalter.
Anspruchsberechtigte Arbeitnehmer haben grundsätzlich eine Wahlfreiheit bei den Themen und Seminaren im Rahmen des Bildungsurlaubs. In einigen Bundesländern, wie z. B. Berlin und NRW, gibt es die Regelung, dass der Arbeitgeber bei beruflicher Weiterbildung, zu der Sprachkurse zählen, einen Mindestnutzen für den Betrieb vorsehen kann. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnen kann, wenn er der Meinung ist, dass die Weiterbildung keinen Nutzen für den Betrieb bringt.
Ihr Antrag auf Bildungsurlaub darf nur abgelehnt werden, wenn dringende betriebliche bzw. dienstliche Anlässe dem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt entgegenstehen. Das heißt, ein ordnungsgemäßer Betriebsablauf könnte in dieser Zeit nicht gewährleistet werden. Auch falls Urlaubswünsche Ihrer Kollegen, z.B. unter sozialen Gesichtspunkten, Vorrang verdienen, ist eine Ablehnung rechtens. Arbeitgebende dürfen Veranstaltungen ablehnen, die nicht als Bildungsurlaub anerkannt sind, oder wenn die geforderten Dokumente nicht bis zum Abgabetermin eingereicht wurden.
In den Gesetzen zur Bildungsfreistellung haben die Bundesländer genau definiert, welche Gründe für eine Ablehnung zulässig sind. Arbeitgebende sind verpflichtet die Ablehnung form- und fristgerecht unter Angaben von Gründen zu erklären. Sollte Ihr Bildungsurlaub aus anderen Gründen abgelehnt werden, können Sie dem gegebenenfalls mit rechtlicher Unterstützung widersprechen.
Immer wieder kommt es vor, dass ein Arbeitgeber schlichtweg nicht genügend Kenntnis über das Bildungsurlaubsgesetz hat und einen Antrag deshalb ungerechtfertigt ablehnt. Hier kann Ihnen der Veranstalter mit beispielsweise einem Schreiben für Ihren Arbeitgeber weiterhelfen. Auch Bildungsurlaub Approval unterstützt Sie gerne mit weiteren Informationen.
In jedem Fall informieren Sie bitte umgehend den Veranstalter über die Ablehnung des Bildungsurlaubes, damit Ihr gebuchter Kurs gegebenenfalls rechtzeitig storniert werden kann. Gut zu wissen: In manchen Kleinbetrieben ist kein Bildungsurlaub möglich. In Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen fallen Kleinbetriebe mit weniger als 5 Beschäftigten aus dem Bildungszeitgesetz. In NRW und Baden-Württemberg gibt es in Kleinbetrieben mit weniger als 10 Beschäftigten keinen Anspruch. Außerdem ist in manchen Bundesländern limitiert, wie viele Beschäftigte eines Betriebs pro Jahr Bildungsurlaub nehmen dürfen (zwischen 10% und 50% der Belegschaft).
Ein Bildungsurlaub kann z. B. abgelehnt werden, wenn die beantragte Weiterbildungsmaßnahme nicht den Anforderungen des Landesgesetzes zum Bildungsurlaub entspricht, die Frist zur Beantragung nicht eingehalten wird oder wenn dringende betriebliche Belange in dem gewählten Zeitraum entgegenstehen.
Ja, in den 14 Bundesländern haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber Ihnen die Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung während Ihrer Arbeitszeit nicht pauschal verweigern darf.
Die jeweiligen Landesgesetze zum Bildungsurlaub enthalten allerdings Gründe, die es dem Arbeitgeber unter bestimmten Umständen erlauben, Ihren Antrag abzulehnen. Diese Gründe können von Bundesland zu Bundesland variieren.
Bildungsurlaub für Beamte, Auszubildende, Selbstständige:
Da das Bildungsurlaubsgesetz nur für Arbeitnehmer gilt, besteht für Selbständige oder Freiberufler kein Anspruch auf Bildungsurlaub bzw. Bildungszeit.
Auch Auszubildende haben Anspruch auf Bildungsurlaub, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen (min. 6 Monate Vollzeit im Unternehmen). In einigen Bundesländern gibt es allerdings Einschränkungen. So ist in Thüringen der Anspruch auf 3 Tage pro Jahr beschränkt, in Baden-Württemberg auf 5 Tage während der gesamten Ausbildungszeit. In Hessen, NRW und Rheinland-Pfalz werden für Azubis ausschließlich Seminare zur politischen Bildung anerkannt.
Beamt:innen haben nur in wenigen Bundesländern Anspruch auf Bildungsurlaub. Ob und wieveil Bildungsurlaub Ihnen zusteht entnehmen Sie bitte unserer Zusammenfassung unter dem jeweiligen Bundesland. In einigen Bundesländern bestehen jedoch Sonderurlaubsverordnungen für Beamt:innen, Richter:innen und Soldat:innen.