Bildungsurlaub – Sache der Bundesländer
Das Recht auf Bildungsurlaub ist gesetzlich verankert. Allerdings ist Bildungsurlaub nicht deutschlandweit geregelt, sondern jedes Bundesland hat eigene Gesetze und Anforderungen an Bildungsurlaub. Zurzeit ist in 14 von 16 Bundesländern Bildungsurlaub bzw. Bildungszeit oder Bildungsfreistellung möglich. Diese sind Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
In Bayern und Sachsen gibt es derzeit keinen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung für Weiterbildungsmaßnahmen.
Da Bildungsurlaub in den jeweiligen Landesgesetzen geregelt ist, unterscheiden sich die länderspezifischen Anforderungen an Bildungsurlaub. Hier (Link) finden Sie eine detaillierte Übersicht über die Regelungen der einzelnen Bundesländer.
Ihr Wohnort liegt in einem anderen Bundesland als Ihre Arbeitsstelle? Für den Anspruch auf Bildungszeit ist immer der Standort des Arbeitsplatzes maßgeblich. Wohnen Sie beispielsweise in Hessen und arbeiten in Rheinland-Pfalz, dann fallen Sie unter das Bildungsfreistellungs-Gesetz von Rheinland-Pfalz. Demnach können Sie also nur Veranstaltungen besuchen, die vom Land Rheinland-Pfalz anerkannt sind. Bei wechselnden Einsatzorten zählt allerdings der Firmensitz.
Regelungen der einzelnen Bundesländer
Regelungen der einzelnen Bundesländer
Seit 01.07.2015 haben Sie als Beschäftigter in Baden-Württemberg das Recht sich bis zu 5 Tage im Jahr für eine Weiterbildung freistellen zu lassen. Während der Freistellung erhalten Sie weiterhin Ihr Arbeitsentgelt. Mit Änderung vom 01.07.2021 muss der Antrag auf Bildungszeit jetzt 9 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Arbeitgeber eingereicht werden.
Wer kann Bildungszeit beantragen?
– Arbeitnehmende mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg
– Auszubildende und Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (nur politische Weiterbildung und Qualifizierung im Ehrenamt)
– Beamt:innen des Landesbeamtengesetzes sowie Richter:innen des Landes
Bedingungen:
Seit mindestens 12 Monaten im Beschäftigungsverhältnis
Ausnahmen:
Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigte
10% der Beschäftigte haben bereits Bildungszeit genommen oder bewilligt bekommen
Dringende betriebliche Belange, wenn aufgrund von Urlaub/ Krankheit anderer Kollegen es zu wesentlichen Störungen des Betriebsablauf führt.
Wieviel Tage Bildungszeit?
Vollzeitbeschäftigten stehen innerhalb eines Kalenderjahres 5 Tage Bildungszeit zu. Teilzeitbeschäftigten anteilmäßig.
Auszubildende und Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg stehen während der gesamten Ausbildungs-/Studienzeit 5 Tage zur Verfügung.
Übertragbarkeit auf Folge-/Vorjahr:
Der Anspruch kann nicht auf Folge- oder Vorjahr übertragen werden.
Beantragung:
Anträge auf Bildungszeit müssen bis spätestens 9 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Arbeitgebenden gestellt werden.
Sprachreise:
Sprachkurse sind weltweit möglich. Der Sprachkurs muss mindestens 30 Wochenstunden (durchschnittlich 6 Zeitstunden pro Tag) umfassen.
Anerkennung von online Sprachkursen:
Hybrid und Blended Learning sind möglich, wenn der Präsenzunterricht überwiegt
Bayern und Sachsen sind die einzigen beiden Bundesländer, die kein Bildungsurlaubsgesetz verabschiedet haben. Es ist trotzdem ratsam, auch wenn es keinen Rechtsanspruch dazu gibt den Arbeitgebenden zu fragen, ob Sie für eine berufliche Weiterbildung wie einer Sprachreise freigestellt würden.
Bildungszeit
Seit 01.09.2021 heißt Bildungsurlaub in Berlin Bildungszeit
Wer kann Bildungszeit beantragen?
Beschäftigte, Auszubildende, Heimarbeitende und freie Mitarbeitende mit Beschäftigungsschwerpunkt in Berlin
Für Beamt:innen gilt dieser Anspruch nicht.
Bedingungen:
Seit mindestens 6 Monaten im Beschäftigungsverhältnis
Ausnahmen:
Wenn 10% der Anspruchsberechtigten Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde.
Für Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten gelten Sonderregeln.
Wenn zwingende betriebliche Belange oder Freistellungsansprüche anderer Beschäftigten in der vorgesehen Zeit entgegenstehen.
Wieviel Tage Bildungszeit?
Vollzeitbeschäftigten stehen innerhalb eines Kalenderjahres 5 Tage Bildungszeit zu. Wird regelmäßig mehr oder weniger als 5 Tage die Woche gearbeitet, so erhöht oder verringert sich der Anspruch entsprechend.
Übertragbarkeit auf Folge-/Vorjahr:
Ja, mit Zustimmung des Arbeitgebenden kann der Anspruch auf künftige Zeiträume zusammengefasst werden. Nicht in Anspruch genommene Bildungszeit aus vergangenen Jahren verfällt.
Beantragung:
Anträge auf Bildungszeit müssen bis spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Arbeitgebenden gestellt werden.
Sprachreise:
Sprachkurse sind weltweit möglich. Der Sprachkurs muss täglich mindestens 6 Lektionen (45 Minuten) täglich umfassen und der beruflichen Weiterbildung dienen, ein Mindestnutzen muss für den Arbeitgebenden vorhanden sein.
Anerkennung von online Sprachkursen:
Nein
Bildungsurlaub/ Bildungsfreistellung
Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz vom 15.12.1993 zuletzt geändert 25.01.2016
Wer kann Bildungsurlaub beantragen?
Alle in Brandenburg Beschäftigte auch Auszubildende.
Für Beamt:innen, Richter:innen und Soldat:innen gilt dieser Anspruch nicht.
Bedingungen:
Seit mindestens 6 Monaten im Beschäftigungsverhältnis
Ausnahmen:
Wenn zwingende betriebliche Belange oder Freistellungsansprüche anderer Beschäftigten in der vorgesehen Zeit entgegenstehen.
Die Freistellung kann auch abgelehnt werden, sobald die Gesamtzahl der Arbeitstage, die im laufenden Kalenderjahr für Zwecke der Freistellung nach diesem Gesetz in Anspruch genommen worden sind, das Zweieinhalbfache, in Betrieben mit in der Regel nicht mehr als zwanzig Beschäftigten das Eineinhalbfache der Zahl der Beschäftigten erreicht hat.
Wieviel Tage Bildungsurlaub?
Vollzeitbeschäftigten stehen innerhalb eines Kalenderjahres 5 Tage Bildungszeit zu. Wird regelmäßig mehr oder weniger als 5 Tage die Woche gearbeitet, so erhöht oder verringert sich der Anspruch entsprechend.
Übertragbarkeit auf Folge-/Vorjahr:
Ja, eine Zusammenfassung von 2 aufeinander folgenden Kalenderjahren.
Nicht in Anspruch genommener Bildungsurlaub aus vergangenen Jahren verfällt.
Beantragung:
Anträge auf Bildungszeit müssen bis spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Arbeitgebenden gestellt werden.
Sprachreise:
Sprachkurse sind weltweit möglich. Der Sprachkurs muss täglich mindestens 6 Lektionen (45 Minuten) umfassen und darf der beruflichen oder kulturellen Weiterbildung dienen.
Anerkennung von online Sprachkursen:
Nein
Bildungszeit
In 2017 hat das Bildungszeitgesetz den Bildungsurlaub abgelöst.
Wer kann Bildungszeit beantragen?
Alle in Bremen Beschäftigte auch Auszubildende.
Für Beamt:innen, Richter:innen und Soldat:innen gilt dieser Anspruch nicht.
Bedingungen:
Seit mindestens 6 Monaten im Beschäftigungsverhältnis
Ausnahmen:
Wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Beschäftigten in der vorgesehen Zeit entgegenstehen.
Einschränkungen gelten jedoch für Lehrer:innen, Sozialpädagog:innen im schulischen Bereich und sonstige Lehrkräfte sowie Professor:innen und andere an Hochschulen hauptberuflich selbstständig Lehrende. Sie können Bildungszeit nur in der unterrichtsfreien und veranstaltungsfreien Zeit nehmen.
Wieviel Tage Bildungszeit?
Vollzeitbeschäftigten stehen innerhalb eines Kalenderjahres 5 Tage Bildungszeit zu, in einem Zeitraum von 2 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren 10 Tage.
Übertragbarkeit auf Folge-/Vorjahr:
Ja, eine Zusammenfassung von 2 aufeinander folgenden Kalenderjahren.
Beantragung:
Anträge auf Bildungszeit müssen bis spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Arbeitgebenden gestellt werden.
Sprachreise:
Sprachkurse zum Erwerb europäischer Fremdsprachen sind weltweit möglich. Der Sprachkurs muss 30 Wochenlektionen (45 Minuten), im Durchschnitt 6 Lektionen (45 Minuten) pro Tag umfassen.
Anerkennung von online Sprachkursen:
Ja, E-Learning und Blended Learning
Bildungsurlaub
Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz vom 21.1.1974
Wer kann Bildungsurlaub beantragen?
Alle in Beschäftigte auch Auszubildende mit Arbeitsschwerpunkt in Hamburg.
Für Beamt:innen und Richter:innen beruht die Freistellung auf den Hamburger Sonderurlaubsrichtlinien.
Bedingungen:
Seit mindestens 6 Monaten im Beschäftigungsverhältnis
Ausnahmen:
Wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Beschäftigten in der vorgesehen Zeit entgegenstehen. Musste der Arbeitgeber einen Bildungsurlaub aus zwingenden Gründen ablehnen, ist der Freistellungsanspruch auf das darauffolgende Kalenderjahr, bei Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung auf den folgenden Zweijahreszeitraum zu übertragen.
Wieviel Tage Bildungsurlaub?
Vollzeitbeschäftigten stehen innerhalb von zwei darauffolgenden Kalenderjahren 10 Tage Bildungsurlaub zu. Wird regelmäßig mehr als 5 Tage in der Woche gearbeitet, besteht Anspruch auf Freistellung von 12 Werktagen.
Übertragbarkeit auf Folge-/Vorjahr:
Ja, innerhalb von zwei Kalenderjahren können Arbeitnehmende Freistellung für 10 Tage beanspruchen. Wird regelmäßig mehr als 5 Tage in der Woche gearbeitet, besteht Anspruch auf Freistellung von 12 Werktagen.
Beantragung:
Anträge auf Bildungsurlaub müssen bis spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Arbeitgebenden gestellt werden.
Sprachreise:
Sprachkurse sind weltweit möglich. Der Sprachkurs muss täglich mindestens 6 Lektionen (45 Minuten) umfassen.
Anerkennung von online Sprachkursen:
Ja, wenn eine Interaktion zwischen Lehrenden und Teilnehmenden gegeben ist und die Anwesenheit nachgewiesen werden kann.
Besonderheiten:
Bildungsurlaub kann auch für Veranstaltungen beansprucht werden, die in einem anderem Bundesland anerkannt sind und mit den Kriterien von Hamburg übereinstimmen.
Auszug aus dem Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetz:
§ 15 Anerkennung von Bildungsveranstaltungen
(1) Freistellung im Sinne dieses Gesetzes kann nur für Bildungsveranstaltungen beansprucht werden, die von der zuständigen Behörde oder in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland nach mit den Bestimmungen dieses Gesetzes inhaltlich übereinstimmenden Kriterien anerkannt sind.
Bildungsurlaub
Hessisches Bildungsurlaubsgesetz
Wer kann Bildungsurlaub beantragen?
In Hessen beschäftigte Arbeitnehmende und in Heimarbeit Beschäftigte.
Auszubildende (keine berufliche Weiterbildungen)
Beamt:innen, Soldat:innen und Richter:innen fallen nicht unter das Hessische Bildungsurlaubsgesetz. Für sie bestehen Sonderurlaubsverordnungen für Beamt:innen im Lande Hessen und Sonderurlaub für Bundesbeamt:innen und Richter:innen im Bundesdienst.
Bedingungen:
Seit mindestens 6 Monaten im Beschäftigungsverhältnis. Schließt sich an ein Ausbildungsverhältnis oder ein anderes Beschäftigungsverhältnis bei derselben Beschäftigungsstelle innerhalb von 4 Monaten ein weiteres Beschäftigungsverhältnis an, besteht der Anspruch weiter und muss nicht neu erworben werden.
Ausnahmen:
Wenn zwingende betriebliche Erfordernisse im vorgesehenen Zeitraum entgegenstehen oder wenn bereits mehr als ein Drittel der Beschäftigten im laufenden Kalenderjahr an Bildungsurlaubsveranstaltungen teilgenommen haben.
Wieviel Tage Bildungsurlaub?
Vollzeitbeschäftigten stehen innerhalb eines Kalenderjahres 5 Tage Bildungszeit zu. Wird regelmäßig mehr oder weniger als 5 Tage die Woche gearbeitet, so erhöht oder verringert sich der Anspruch entsprechend.
Übertragbarkeit auf Folge-/Vorjahr:
Ja, Übertrag ins Folgejahr beim Arbeitgebenden stellen.
Beantragung:
Anträge auf Bildungsurlaub müssen bis spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Arbeitgebenden gestellt werden.
Sprachreise:
Sprachkurse sind weltweit möglich. Der Sprachkurs muss im Durchschnitt mindestens 6 Zeitstunden (60 Minuten) täglich umfassen, wobei eine Kurszeit von 4 Zeitstunden nicht unterschritten werden darf. Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung, zu denen Fremdsprachenkurse zählen, müssen sich nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz neben den fachlichen Inhalten zwingend mit gesellschaftspolitischen Themen (mindestens 20% Zeitanteil) auseinandersetzen.
Anerkennung von online Sprachkursen:
Seit 01.01.23 sind hybrid oder online Lernen gestattet, wenn eine ständige Interaktion in Echtzeit zwischen den Teilnehmenden ermöglicht wird und das didaktische Konzept auf das online Format angepasst ist. Eine durchgehende Teilnahme muss technisch sichergestellt werden, zum Beispiel mit Mikrofon und Kamera. (§ 3 Abs. 3 HBUGDV)
Besonderheiten:
Seit dem 01.01.2024 müssen die Veranstaltungen direkt vom Hessischen Ministerium anerkannt sein. Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung müssen sich nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz neben den fachlichen Inhalten zwingend mit gesellschaftspolitischen Themen (mindestens 20% Zeitanteil) auseinandersetzen.
Bildungsfreistellungsgesetz vom 13.12.2013
Wer kann Bildungsurlaub beantragen?
Beschäftigte mit Tätigkeitsschwerpunkt in Mecklenburg-Vorpommern
Beschäftigte im öffentlichen Dienst, Auszubildende und Landesbeamte (Ausnahme berufliche Weiterbildungen)
Bedingungen:
Seit mindestens 6 Monaten im Beschäftigungsverhältnis.
Schließt sich an ein Beschäftigungsverhältnis unmittelbar an ein Ausbildungsverhältnis bei derselben Beschäftigungsstelle an, gilt für den Anspruch der Beginn des Beschäftigungsverhältnisses.
Ausnahmen:
Betriebliche bzw. dienstliche Belange oder Urlaubsansprüche anderer Beschäftigte, die entgegenstehen. Im Geltungsbereich des Personalvertretungsgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist vor einer derartigen Ablehnung der Personalrat im Rahmen der Mitwirkung zu beteiligen. Die Freistellung kann auch abgelehnt werden, sobald die Gesamtzahl der Arbeitstage, die im laufenden Kalenderjahr für Zwecke der Freistellung nach diesem Gesetz in Anspruch genommen worden sind, das Zweieinhalbfache, in Unternehmen beziehungsweise Behörden mit in der Regel nicht mehr als zwanzig Beschäftigten das Eineinhalbfache, der Zahl der Beschäftigten erreicht hat.
Wieviel Tage Bildungsurlaub?
10 Arbeitstage innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Der Zeitraum beginnt jeweils mit dem 1. Januar eines ungeraden Kalenderjahres. Beginnt das Beschäftigungsverhältnis in einem geraden Jahr, beläuft sich der Anspruch auf 5 Tage. Wird regelmäßig weniger als 5 Tage die Woche gearbeitet, reduziert sich der Anspruch entsprechend.
Übertragbarkeit auf Folge-/Vorjahr:
Ja, Zusammenfassung von 2 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren.
Beantragung:
Anträge auf Bildungsurlaub müssen bis spätestens 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Arbeitgebenden gestellt werden.
Sprachreise:
Sprachkurse sind weltweit möglich. Der Sprachkurs muss mindestens 8 Unterrichtslektionen (45 Minuten) täglich umfassen.
Anerkennung von online Sprachkursen:
Ja
Bildungsurlaubsgesetz
Wer kann Bildungsurlaub beantragen?
Arbeitnehmer:innen und Auszubildende
Bedingungen:
Seit mindestens 6 Monaten im Beschäftigungsverhältnis.
Ausnahmen:
Der Arbeitgebende kann den Antrag auf Bildungsurlaub nur ablehnen, wenn zwingende betriebliche oder dienstliche Belange entgegenstehen; die Erholungswünsche anderer Arbeitnehmer:innen, denen unter sozialen Gesichtspunkten eine Verlegung des Erholungsurlaubs nicht zuzumuten ist, sind vorrangig zu berücksichtigen. Der Arbeitgebende kann die Gewährung von Bildungsurlaub ablehnen, sobald die Zweieinhalbfache Zahl der Bildungsurlaubsberechtigten erreicht hat.
Wieviel Tage Bildungsurlaub?
5 Tage pro Jahr. Wird regelmäßig weniger als 5 Tage die Woche gearbeitet, reduziert sich der Anspruch entsprechend.
Übertragbarkeit auf Folge-/Vorjahr:
Ja, der Anspruch eines Jahres geht automatisch auf das Folgejahr über. Sie können diesen in getrennten Veranstaltungen nehmen. Wenn Sie drei Jahre zurück Ihren Bildungsurlaub nehmen möchten, benötigen Sie das ausdrückliche Einverständnis Ihres Arbeitgebenden. Der Bildungsurlaub des aktuellen Jahres muss dann in einer durchgehenden Veranstaltung mitgenommen werden.
Beantragung:
Anträge auf Bildungsurlaub müssen bis spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Arbeitgebenden gestellt werden.
Sprachreise:
Sprachkurse sind weltweit möglich. Der Sprachkurs muss mindestens 8 Unterrichtslektionen (45 Minuten) täglich umfassen.
Anerkennung von online Sprachkursen:
Ja, mit Erlass vom 09.06.2022 werden online und Hybridformen akzeptiert. Der Unterricht muss live (in Echtzeit) online/hybrid durchgeführt werden. Interaktion zwischen Kursleitenden und Teilnehmenden muss jederzeit gegeben sein. Der Bildungsträger muss sicherstellen, dass eine Teilnahme tatsächlich erfolgt ist.
Besonderheiten:
Wer kann Bildungsurlaub beantragen?
Arbeitnehmer:innen und Heimarbeitende mit Tätigkeitsschwerpunkt in NRW. Auszubildende haben einen Anspruch von 5 Arbeitstagen während der Berufsausbildung zum Zwecke der politischen Weiterbildung.
Bedingungen:
Seit mindestens 6 Monaten im Beschäftigungsverhältnis.
Ausnahmen:
Der Arbeitgebende kann den Antrag auf Bildungsurlaub nur ablehnen, wenn zwingende betriebliche oder dienstliche Belange entgegenstehen.
Keinen Rechtsanspruch haben Mitarbeitende in einem Betrieb von weniger als 10 Beschäftigten. In einem Betrieb/ Dienststelle von 10 bis 50 Beschäftigte, ist die Freistellung auf max. 10% der Beschäftigte pro Jahr begrenzt.
Wieviel Tage Bildungsurlaub?
5 Tage pro Jahr. Wird regelmäßig weniger als 5 Tage die Woche gearbeitet, reduziert sich der Anspruch entsprechend.
Übertragbarkeit auf Folge-/Vorjahr:
Ja, der Anspruch von 2 Kalenderjahren kann zusammengefasst werden.
Beantragung:
Anträge auf Bildungsurlaub müssen bis spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Arbeitgebenden gestellt werden.
Sprachreise:
Sprachkurse sind möglich. Der Veranstaltungsort darf allerdings nicht mehr als 500 km von der Landesgrenze NRW entfernt sein. Der Sprachkurs muss mindestens 6 Unterrichtslektionen (45 Minuten) täglich umfassen.
Anerkennung von online Sprachkursen:
Online-Sprachkurse sind erlaubt. Bei Buchung eines Sprachkurses über einen Sprachreiseveranstalter zählt der Sitz des Veranstalters.
Besonderheiten:
Veranstaltende müssen von einem Gütesiegel zertifiziert sein, zum Beispiel DIN EN 14804: 2005-09 oder DIN ISO 21001
Wer kann Bildungsfreistellung beantragen?
Beschäftigte, Beamt:innen und Richter:innen des Landes Rheinland-Pfalz.
Auszubildende haben einen Anspruch von 5 Arbeitstagen während der im Ausbildungsjahr zum Zwecke der gesellschaftspolitischen Weiterbildung.
Bedingungen:
Seit mindestens 6 Monaten im Beschäftigungsverhältnis.
Ausnahmen:
Arbeitgebende können die Bildungsfreistellung ablehnen, wenn zwingende betriebliche oder dienstliche Belange dagegensprechen. In diesem Fall muss der Arbeitgebende den Betriebs-oder Personalrat an dieser Entscheidung beteiligen.
Ein Anspruch besteht nicht, wenn der Arbeitgebende nicht mehr als 5 Mitarbeitende beschäftigt.
Wieviel Tage Bildungsfreistellung?
Der Anspruch beträgt in der Regel 10 Arbeitstage innerhalb von 2 Jahren, beginnend mit dem ungeraden Jahr.
Übertragbarkeit auf Folge-/Vorjahr:
Ja, der Anspruch von 2 Kalenderjahren kann zusammengefasst werden.
Beantragung:
Anträge auf Bildungsfreistellung müssen bis spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Arbeitgebenden gestellt werden.
Sprachreise:
Sprachkurse sind weltweit möglich. Der Sprachkurs muss durchschnittlich mindestens 6 Unterrichtslektionen (45 Minuten) täglich und in der Regel mindestens 4 Unterrichtstunden vor 19.00 Uhr umfassen.
Anerkennung von online Sprachkursen:
Online- Sprachkurse sind erlaubt, soweit es sich um Synchronunterricht handelt (gleichzeitige Anwesenheit von Kursleitung und Teilnehmenden)
Besonderheiten:
Die Anerkennung gilt für alle Veranstaltungen gleicher Art und darf an unterschiedlichen Veranstaltungsorten durchgeführt werden.
Wer kann Bildungsurlaub beantragen?
Arbeitnehmer:innen, Heimarbeitende, Auszubildende, Beamt:innen und Richter:innen
Bedingungen:
Seit mindestens 12 Monaten im Beschäftigungsverhältnis.
Ausnahmen:
Der Arbeitgebende kann den Antrag auf Bildungsurlaub nur ablehnen, wenn zwingende betriebliche oder dienstliche Belange entgegenstehen; die Erholungswünsche anderer Arbeitnehmer:innen, denen unter sozialen Gesichtspunkten eine Verlegung des Erholungsurlaubs nicht zuzumuten ist, sind vorrangig zu berücksichtigen.
Zusätzlich dürfen Betriebe unter 50 Mitarbeitenden die Bildungsfreistellung ablehnen, wenn der Arbeitgebende mindestens 3 Tage pro Beschäftigten als berufliche Weiterbildung aufgewendet hat. In Betrieben unter 100 Beschäftigten darf Bildungsfrestellung abgelehnt werden, wenn bereits 30% der Beschäftigten der Anspruch gewährt wurde.
Wieviel Tage Bildungsurlaub?
Bis zu 6 Arbeitstage Bildungsfreistellung, wobei die ersten 2 Tage komplette Freistellungstage sind und ab dem 3. Tage die Hälfte der Zeit als Urlaub angerechnet wird. Bei 6 Tagen also Tag 1 und 2 als Freistellung, Tage 3, 4, 5 und 6 werden zu je 2 Tage als Freistellung und 2 Tage als Urlaub verrechnet.
Übertragbarkeit auf Folge-/Vorjahr:
Nur mit Zustimmung des Arbeitgebenden kann der Anspruch auf Bildungsfreistellung des laufenden Jahres auf das Folgejahr übertragen und mit dem Anspruch aus diesem zusammengefasst werden.
Beantragung:
Anträge auf Bildungsfreistellung müssen bis spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Arbeitgebenden gestellt werden. Der Arbeitgebende muss sich spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung zurückmelden, ansonsten gilt der Antrag als angenommen.
Sprachreise:
Sprachkurse sind weltweit möglich. Der Sprachkurs muss mindestens 5 Zeitstunden (60 Minuten) täglich umfassen.
Anerkennung von online Sprachkursen:
Ja, wenn 5 Zeitstunden täglich Sprachunterricht stattfinden und eine ständige Interaktion zwischen Kursleitenden und Teilnehmenden gewährleistet ist.
Besonderheiten:
Veranstaltungen der beruflichen oder politischen Weiterbildung, die in einem anderen Bundesland
Wer kann Bildungsurlaub beantragen?
Sachsen und Bayern sind die einzigen beiden Bundesländer, die kein Bildungsurlaubsgesetz verabschiedet haben. Es ist trotzdem ratsam, auch wenn es keinen Rechtsanspruch dazu gibt den Arbeitgebenden zu fragen ob Sie für eine berufliche Weiterbildung wie einer Sprachreise freigestellt würden.
Wer kann Bildungsurlaub beantragen?
Alle Beschäftigte mit Arbeitsplatz in Sachsen-Anhalt. Für Beamti:innen, Richter:innen und Soldat:innen gelten Sonderregeln.
Bedingungen:
Seit mindestens 6 Monaten im Beschäftigungsverhältnis.
Ausnahmen:
Arbeitgebende können die Bildungsfreistellung ablehnen, wenn zwingende betriebliche oder dienstliche Belange dagegensprechen.
Ein Anspruch auf Bildungsfreistellung besteht nicht, wenn Unternehmen nicht mehr als 5 Mitarbeitende beschäftigt.
Wieviel Tage Bildungsurlaub?
5 Tage pro Jahr. Wird regelmäßig mehr oder weniger als 5 Tage die Woche gearbeitet, so erhöht oder verringert sich der Anspruch entsprechend.
Übertragbarkeit auf Folge-/Vorjahr:
Ja, Zusammenfassung von 2 Jahren
Beantragung:
Anträge auf Bildungsurlaub müssen bis spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Arbeitgebenden gestellt werden.
Sprachreise:
Sprachkurse sind weltweit möglich. Der Sprachkurs muss in der Regel 8, mindestens aber 6 Unterrichtslektionen (45 Minuten) täglich betragen.
Anerkennung von online Sprachkursen:
Ja online oder Hybridveranstaltungen
Besonderheiten:
Wer kann Bildungsfreistellung beantragen?
Arbeitnehmer:innen, Heimarbeitende, Auszubildende, Richter:innen und Beamt:innen des Landes und der Kommunen.
Bedingungen:
Seit mindestens 6 Monaten im Beschäftigungsverhältnis.
Ausnahmen:
Der Arbeitgebende kann den Antrag auf Bildungsurlaub nur ablehnen, wenn zwingende betriebliche oder dienstliche Belange entgegenstehen; die Erholungswünsche anderer Arbeitnehmer:innen, denen unter sozialen Gesichtspunkten eine Verlegung des Erholungsurlaubs nicht zuzumuten ist, sind vorrangig zu berücksichtigen.
Wieviel Tage Bildungsfreistellung?
Der Anspruch auf Bildungsfreistellung beträgt grundsätzlich 5 Arbeitstage im Kalenderjahr. Wenn jedoch in einem Betrieb regelmäßig an weniger als fünf Tagen pro Woche gearbeitet wird, verringert sich der Anspruch entsprechend. Wenn hingegen in einem Betrieb regelmäßig an mehr als fünf Tagen pro Woche gearbeitet wird oder in Wechselschicht gearbeitet wird, kann der Anspruch auf bis zu 6 Arbeitstage im Kalenderjahr erhöht werden
Übertragbarkeit auf Folge-/ Vorjahr:
Um den Freistellungsanspruch auf das folgende Jahr zu übertragen, muss man dies rechtzeitig vor dem 30. September bei seinem Arbeitgeber beantragen. Eine rückwirkende Verblockung mit dem Bildungsfreistellungsanspruch des Vorjahres ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.
Beantragung:
Anträge auf Bildungsurlaub müssen bis spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Arbeitgebenden gestellt werden.
Sprachreise:
Sprachkurse sind weltweit möglich. Der Sprachkurs muss täglich 7 Zeitstunden (60 Minuten) betragen, wovon bis zu 1,5 Stunden Pausenzeiten sein dürfen
Anerkennung von online Sprachkursen:
Ja online oder Hybridveranstaltungen
Wer kann Bildungsfreistellung beantragen?
Arbeitnehmer:innen, Heimarbeitende, Auszubildende, Beamt:innen und Richter:innen
Bedingungen:
Seit mindestens 6 Monaten im Beschäftigungsverhältnis.
Ausnahmen:
Der Arbeitgebende kann den Antrag auf Bildungsfreistellung nur ablehnen, wenn zwingende betriebliche oder dienstliche Belange oder bereits genehmigte Urlaubsansprüche von Kollegen entgegenstehen. Kein Anspruch besteht in Betrieben unter 5 Beschäftigten. In Betrieben unter 50 Mitarbeitenden gelten Sonderbedingungen.
Wieviel Tage Bildungsfreistellung?
Der Anspruch auf Bildungsfreistellung beträgt grundsätzlich 5 Arbeitstage im Kalenderjahr. Wird regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Tagen in der Woche gearbeitet, steigert oder verringert sich der Anspruch entsprechend
Übertragbarkeit auf Folge-/Vorjahr:
Eine generelle Übertragung ist nicht möglich. Bei Ablehnung der Bildungsfreistellung ist auf Antrag des Mitarbeitenden eine Übertragung auf das Folgejahr zulässig.
Beantragung:
Anträge auf Bildungsurlaub müssen bis spätestens 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Arbeitgebenden gestellt werden.
Sprachreise:
Sprachkurse sind möglich, der Veranstaltende muss jedoch seinen Sitz innerhalb der Europäischen Union haben. Der Sprachkurs muss mindestens 6 Unterrichtslektionen (45 Minuten) täglich umfassen.
Anerkennung von online Sprachkursen:
keine Angaben
Besonderheiten:
Alle Termine und Veranstaltungsorte einer Bildungsveranstaltung gelten als anerkannt und sind unbefristet gültig.
Ministerien für Bildungsurlaub
Baden-Württemberg
Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 12
Schlossplatz 1-3
76247 Karlsruhe
Fon: 0721 926 -2055
Fax: 0721 93340212
Internetseite des Ministeriums
Berlin
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Abt. II Berufliche Qualifizierung
Oranienstr. 106
10969 Berlin
Fon: 030 / 9028 -1484
Fax: 030 / 9028 -2173
Internetseite des Ministeriums
Brandenburg
Lebenslanges Lernen, Weiterbildung, politische Bildung
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Fon: 0355/ 4866 -524
Fax: 0355/ 4866 -199
Internetseite des Ministeriums
Bremen
Referat 23
Rembertiring 8-12 2
8195 Bremen
Fon: 0421 361-9 68 75 oder 361-67 85
Fax: 0421 496-9 68 75
Internetseite des Ministeriums
Hamburg
Amt für Weiterbildung W24 – Referat Bildungsurlaub
Dammtorstr. 14
20354 Hamburg
Fon: 040 42823 -4825
Fax: 040 42796 -9406
Internetseite des Ministeriums
Hessen
Tarifwesen, Arbeitsrecht, Arbeitnehmerweiterbildung
Dostojewskistraße 4
65187 Wiesbaden
Fon: 0611 817 -3673
Fax: 0611 89084 -906
Internetseite des Ministeriums
Mecklenburg-Vorpommern
Erich-Schlesinger-Str. 35
18059 Rostock
Fon: 0381 122 -2994
Fax: 0381 122 -2995
Internetseite des Ministeriums
Niedersachsen
Bödekerstr. 18
30161 Hannover
Fon: 0511 300330 -29
Fax: 0511 300330 -40
Internetseite des Ministeriums
Nordrhein Westfalen
Dezernat 48
Leopoldstraße 13
32756 Detmold
Fon: 05231 71 -4842
Internetseite des Ministeriums
Rheinland-Pfalz
Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur
Referat 1547
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz
Fon: 06131 / 162 -958
Fax: 06131 / 165 -466
Internetseite des Ministeriums
Saarland
Ministerium für Bildung – Referat D 7
Hohenzollernstraße 60
66117 Saarbrücken
Fon: 0681 501 -7214
Fax: 0681 501 -7548
Internetseite des Ministeriums
Sachsen-Anhalt
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Referat 505
Olvenstedter Straße 1-2
39108 Magdeburg
Fon: 0391 567 -2430
Fax: 0391 567 -5808
Internetseite des Ministeriums
Schleswig-Holstein
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Bereich Arbeitsmarktförderung / Bildungsfreistellung
Fleethörn 29-31
24103 Kiel
Fon: 0431 9905 -1111
Internetseite des Ministeriums
Thüringen
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Postfach 900463
99107 Erfurt
Fon: 0361 37 -900
Fax: 0361 37 -94690
Internetseite des Ministeriums