Ja. Der Bildungsurlaub ist rechtlich ein bezahlter Sonderurlaub: Der Arbeitgeber zahlt während der Kurstage das reguläre Gehalt weiter, Reise- und Kurskosten trägt in der Regel der Arbeitnehmer selbst.
Ja. Der Bildungsurlaub ist rechtlich ein bezahlter Sonderurlaub: Der Arbeitgeber zahlt während der Kurstage das reguläre Gehalt weiter, Reise- und Kurskosten trägt in der Regel der Arbeitnehmer selbst.