In Deutschland erkennen die Bundesländer alle Fremdsprachen für Bildungsurlaub und Bildungsfreistellung an. Englisch, Spanisch, Französisch, Italienisch, Portugiesisch, Griechisch, Arabisch und Japanisch sind gleichermaßen möglich. Wer einen Japanischkurs in Tokio oder einen Arabischkurs in Jordanien plant, scheitert selten an der Sprachenwahl. Entscheidend ist, ob die Sprachschule in dem Bundesland anerkannt ist, in dem man arbeitet.

In drei Bundesländern gilt jedoch ein Nutzenvorbehalt. Berlin verlangt, dass ein Sprachkurs der beruflichen Weiterbildung dient und einen erkennbaren Nutzen für den Betrieb hat. Baden-Württemberg und NRW erlauben dem Arbeitgeber, bei beruflicher Weiterbildung einen mittelbaren betrieblichen Nutzen einzufordern – Sprachkurse zählen dazu. Bei Englisch oder Spanisch lässt sich dieser Vorbehalt in der Praxis kaum halten.