Ja, in den 14 Bundesländern haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber Ihnen die Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung während Ihrer Arbeitszeit nicht pauschal verweigern darf.

Die jeweiligen Landesgesetze zum Bildungsurlaub enthalten allerdings Gründe, die es dem Arbeitgeber unter bestimmten Umständen erlauben, Ihren Antrag abzulehnen. Diese Gründe können von Bundesland zu Bundesland variieren.