Fällt der Unterricht am Feiertag ersatzlos aus, so ist dies in der Regel kein Bildungsurlaub. Der Kursteilnehmer muss in diesem Fall einen Urlaubstag für die Freistellung nutzen.
Fällt der Unterricht am Feiertag ersatzlos aus, so ist dies in der Regel kein Bildungsurlaub. Der Kursteilnehmer muss in diesem Fall einen Urlaubstag für die Freistellung nutzen.