Da das Bildungsurlaubsgesetz nur für Arbeitnehmer gilt, besteht für Selbständige oder Freiberufler kein Anspruch auf Bildungsurlaub bzw. Bildungszeit.
Da das Bildungsurlaubsgesetz nur für Arbeitnehmer gilt, besteht für Selbständige oder Freiberufler kein Anspruch auf Bildungsurlaub bzw. Bildungszeit.