Auch Auszubildende haben Anspruch auf Bildungsurlaub, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen (min. 6 Monate Vollzeit im Unternehmen). In einigen Bundesländern gibt es allerdings Einschränkungen. So ist in Thüringen der Anspruch auf 3 Tage pro Jahr beschränkt, in Baden-Württemberg auf 5 Tage während der gesamten Ausbildungszeit. In Hessen, NRW und Rheinland-Pfalz werden für Azubis ausschließlich Seminare zur politischen Bildung anerkannt.