Anspruchsberechtigte Arbeitnehmer haben grundsätzlich eine Wahlfreiheit bei den Themen und Seminaren im Rahmen des Bildungsurlaubs. In einigen Bundesländern, wie z. B. Berlin und NRW, gibt es die Regelung, dass der Arbeitgeber bei beruflicher Weiterbildung, zu der Sprachkurse zählen, einen Mindestnutzen für den Betrieb vorsehen kann. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnen kann, wenn er der Meinung ist, dass die Weiterbildung keinen Nutzen für den Betrieb bringt.