Anspruchsberechtigte Arbeitnehmer können Thema und Seminar ihres Bildungsurlaubs frei wählen. In einigen Bundesländern gibt es jedoch Ausnahmen. Baden-Württemberg, Berlin und NRW erlauben dem Arbeitgeber, bei beruflicher Weiterbildung einen Mindestnutzen für den Betrieb zu verlangen. Sprachkurse zählen zur beruflichen Weiterbildung. Der Arbeitgeber kann den Bildungsurlaub ablehnen, wenn er keinen „mittelbaren“ Nutzen für den Betrieb sieht.