Ihr Antrag auf Bildungsurlaub darf nur abgelehnt werden, wenn dringende betriebliche bzw. dienstliche Anlässe dem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt entgegenstehen. Das heißt, ein ordnungsgemäßer Betriebsablauf könnte in dieser Zeit nicht gewährleistet werden. Auch falls Urlaubswünsche Ihrer Kollegen, z.B. unter sozialen Gesichtspunkten, Vorrang verdienen, ist eine Ablehnung rechtens. Arbeitgebende dürfen Veranstaltungen ablehnen, die nicht als Bildungsurlaub anerkannt sind, oder wenn die geforderten Dokumente nicht bis zum Abgabetermin eingereicht wurden.
In den Gesetzen zur Bildungsfreistellung haben die Bundesländer genau definiert, welche Gründe für eine Ablehnung zulässig sind. Arbeitgebende sind verpflichtet die Ablehnung form- und fristgerecht unter Angaben von Gründen zu erklären. Sollte Ihr Bildungsurlaub aus anderen Gründen abgelehnt werden, können Sie dem gegebenenfalls mit rechtlicher Unterstützung widersprechen.
Immer wieder kommt es vor, dass ein Arbeitgeber schlichtweg nicht genügend Kenntnis über das Bildungsurlaubsgesetz hat und einen Antrag deshalb ungerechtfertigt ablehnt. Hier kann Ihnen der Veranstalter mit beispielsweise einem Schreiben für Ihren Arbeitgeber weiterhelfen. Auch Bildungsurlaub Approval unterstützt Sie gerne mit weiteren Informationen.
In jedem Fall informieren Sie bitte umgehend den Veranstalter über die Ablehnung des Bildungsurlaubes, damit Ihr gebuchter Kurs gegebenenfalls rechtzeitig storniert werden kann. Gut zu wissen: In manchen Kleinbetrieben ist kein Bildungsurlaub möglich. In Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen fallen Kleinbetriebe mit weniger als 5 Beschäftigten aus dem Bildungszeitgesetz. In NRW und Baden-Württemberg gibt es in Kleinbetrieben mit weniger als 10 Beschäftigten keinen Anspruch. Außerdem ist in manchen Bundesländern limitiert, wie viele Beschäftigte eines Betriebs pro Jahr Bildungsurlaub nehmen dürfen (zwischen 10% und 50% der Belegschaft).