Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein
Arbeitgeber in Schleswig-Holstein finden hier Antworten, wie sie ihren Mitarbeitern die Möglichkeit zur Weiterbildung bieten können. Wir bieten Ihnen übersichtliche Informationen und praktische Ratschläge, damit Sie Ihre Mitarbeiter bestmöglich fördern können, während Sie gleichzeitig von den Vorteilen des Bildungsfreistellungsgesetz für Ihr Unternehmen profitieren.
Alles was Arbeitgeber über Bildungsfreistellung in Schleswig-Holstein wissen müssen:
Finanzieller Ausgleich für Arbeitgeber
Fördermöglichkeit durch das Programm Weiterbildungsbonus Pro
Ablehnungsgründe
Der Arbeitgebende kann den Antrag auf Bildungsurlaub nur ablehnen, wenn zwingende betriebliche oder dienstliche Belange entgegenstehen; die Erholungswünsche anderer Arbeitnehmer:innen, denen unter sozialen Gesichtspunkten eine Verlegung des Erholungsurlaubs nicht zuzumuten ist, sind vorrangig zu berücksichtigen.
Frist zur Ablehnung des Bildungsurlaubs
Der Arbeitgebende hat unverzüglich die Ablehnung schriftlich unter Angabe des Grundes mitzuteilen. Bei einer Ablehnung soll der Betriebs- oder Personalrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz bzw. nach dem Mitbestimmungsgesetz beteiligt werden.