Bildungsurlaub im Saarland
Arbeitgeber im Saarland finden hier Antworten, wie sie ihren Mitarbeitern die Möglichkeit zur Weiterbildung bieten können. Wir bieten Ihnen übersichtliche Informationen und praktische Ratschläge, damit Sie Ihre Mitarbeiter bestmöglich fördern können, während Sie gleichzeitig von den Vorteilen des Bildungsfreistellungsgesetz für Ihr Unternehmen profitieren.
Alles was Arbeitgeber über Bildungsfreistellung im Saarland wissen müssen:
Finanzieller Ausgleich für Arbeitgeber
Keine Angabe
Ablehnungsgründe
Der Arbeitgebende kann den Antrag auf Bildungsurlaub nur ablehnen, wenn zwingende betriebliche oder dienstliche Belange entgegenstehen; die Erholungswünsche anderer Arbeitnehmer:innen, denen unter sozialen Gesichtspunkten eine Verlegung des Erholungsurlaubs nicht zuzumuten ist, sind vorrangig zu berücksichtigen.
Zusätzlich dürfen Betriebe unter 50 Mitarbeitenden die Bildungsfreistellung ablehnen, wenn der Arbeitgebende mindestens 3 Tage pro Beschäftigten als berufliche Weiterbildung aufgewendet hat. In Betrieben unter 100 Beschäftigten darf Bildungsfrestellung abgelehnt werden, wenn bereits 30% der Beschäftigten der Anspruch gewährt wurde.
Frist zur Ablehnung des Bildungsurlaubs
Die Ablehnung muss schriftlich bis zu zwei Wochen vor beantragten Veranstaltungsbeginn erfolgen.