Bildungsurlaub in Rheinland-Pfalz

Arbeitgeber in Rheinland-Pfalz finden hier Antworten, wie sie ihren Mitarbeitern die Möglichkeit zur Weiterbildung bieten können. Wir bieten Ihnen übersichtliche Informationen und praktische Ratschläge, damit Sie Ihre Mitarbeiter bestmöglich fördern können, während Sie gleichzeitig von den Vorteilen des Bildungsurlaubsgesetz für Ihr Unternehmen profitieren.
Alles was Arbeitgeber über Bildungsurlaub in Rheinland-Pfalz wissen müssen:

Finanzieller Ausgleich für Arbeitgeber

Kleine und mittelständische Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können beim Weiterbildungsministerium einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt beantragen, das während der Bildungsfreistellung an den Arbeitnehmenden zu zahlen ist.

Ablehnungsgründe

In Betrieben unter 10 Beschäftigten besteht kein Anspruch auf Bildungsfreistellung. Wenn zwingende betriebliche oder dienstliche Belange dagegensprechen, kann der Arbeitgebende den Antrag auf Bildungsfreistellung ablehnen.

Frist zur Ablehnung des Bildungsurlaubs

Arbeitgebende müssen bis spätestens drei Wochen vor gewünschten Veranstaltungsbeginn schriftlich ablehnen, wenn dringende betriebliche oder dienstliche Belange dagegensprechen.