Bildungsurlaub in Mecklenburg-Vorpommern

Arbeitgeber in Mecklenburg-Vorpommern finden hier Antworten, wie sie ihren Mitarbeitern die Möglichkeit zur Weiterbildung bieten können. Wir bieten Ihnen übersichtliche Informationen und praktische Ratschläge, damit Sie Ihre Mitarbeiter bestmöglich fördern können, während Sie gleichzeitig von den Vorteilen des Bildungsfreistellungsgesetz für Ihr Unternehmen profitieren.
Alles was Arbeitgeber über Bildungsurlaub in Mecklenburg-Vorpommern wissen müssen:

Finanzieller Ausgleich für Arbeitgeber

Ja, auf Antrag des Unternehmens

Ablehnungsgründe

Betriebliche bzw. dienstliche Belange oder Urlaubsansprüche anderer Beschäftigte, die entgegenstehen.
Im Geltungsbereich des Personalvertretungsgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist vor einer derartigen Ablehnung der Personalrat im Rahmen der Mitwirkung zu beteiligen. Die Freistellung kann auch abgelehnt werden, sobald die Gesamtzahl der Arbeitstage, die im laufenden Kalenderjahr für Zwecke der Freistellung nach diesem Gesetz in Anspruch genommen worden sind, das Zweieinhalbfache, in Unternehmen beziehungsweise Behörden mit in der Regel nicht mehr als zwanzig Beschäftigten das Eineinhalbfache, der Zahl der Beschäftigten erreicht hat.

Frist zur Ablehnung des Bildungsurlaubs

Die Ablehnung ist so früh wie möglich, spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn, unter Darlegung der Gründe schriftlich mitzuteilen.

Besonderheiten

Die Beschäftigungsstelle kann in dringenden Fällen ihre Zustimmung zu einer bereits genehmigten Bildungsfreistellung zurücknehmen, wenn nicht vorhersehbare dienstliche oder betriebliche Gründe, wie Krankheit anderer Beschäftigter, eingetreten sind, die bei ihrem Vorliegen zum Zeitpunkt des Antrages gemäß Absatz 1 zu einer Ablehnung geführt hätten. Die durch die Ablehnung entstandenen und nachgewiesenen Kosten der Beschäftigten einschließlich eventueller Stornierungsgebühren trägt in einem solchen Fall die Beschäftigungsstelle.