Der Japanisch Bildungsurlaubskurs mit 20 Wochenlektionen und zusätzlichen 4 Konversationslektionen sowie 6 Kulturlektionen erfüllt die Anforderungen an Bildungsurlaub in Bundesländern, die 30 Wochenlektionen vorschreiben. In Ländern wie Baden-Württemberg, Niedersachsen, Hessen und anderen, die 40 Wochenlektionen bzw. 30 Zeitstunden vorschreiben, ist die Teilnahme an den zusätzlichen landeskundlichen und kulturellen Lektionen am Nachmittag obligatorisch.
Die Anerkennung in Hamburg erfolgt nach § 15 Abs. 1, wenn eine Anerkennung in einem anderen Bundesland unter inhaltlich übereinstimmenden Kriterien vorliegt.
Eine Unterrichtslektion = 45 Minuten