Thüringen
Wer kann Bildungsfreistellung beantragen? Arbeitnehmer:innen, Heimarbeitende, Auszubildende, Beamt:innen und Richter:innen Bedingungen: Seit mindestens 6 Monaten im Beschäftigungsverhältnis. Ausnahmen: Der Arbeitgebende kann den Antrag auf Bildungsfreistellung nur ablehnen, wenn zwingende betriebliche oder dienstliche Belange oder bereits genehmigte Urlaubsansprüche von Kollegen entgegenstehen. Kein Anspruch besteht in Betrieben unter 5 Beschäftigten. In Betrieben unter 50 Mitarbeitenden gelten Sonderbedingungen.