In der Regel können Sie die Kosten für Ihren Bildungsurlaub als Werbungskosten in Ihrer Einkommenssteuererklärung geltend machen. Dazu gehören z.B. nicht nur die Seminargebühren und Lehrmittel, sondern auch die Kosten für Anreise, Unterkunft und Verpflegung. Als Werbungskosten zählen diese allerdings nur, wenn Ihre Fortbildung beruflich veranlasst ist und Sie die Kosten dafür selbst tragen. Es muss ein erkennbarer Zusammenhang zwischen Ihrer beruflichen Tätigkeit und dem Thema Ihrer Bildungsfreistellung bestehen. Sprachkurse haben gute Chancen, als Werbungskosten anerkannt zu werden.

Am besten ziehen Sie Ihren Steuerberater zu Rate, inwieweit die Kosten für Ihren Bildungsurlaub absetzbar sind.

Tipp: Für das Finanzamt müssen alle Kosten mit Belegen nachweisbar sein. Heben Sie sich deshalb alle Belege und Quittungen gut auf.