Wer kann Bildungsfreistellung beantragen?
Arbeitnehmer:innen, Heimarbeitende, Auszubildende, Beamt:innen und Richter:innen

Bedingungen:
Seit mindestens 6 Monaten im Beschäftigungsverhältnis.

Ausnahmen:
Der Arbeitgebende kann den Antrag auf Bildungsfreistellung nur ablehnen, wenn zwingende betriebliche oder dienstliche Belange oder bereits genehmigte Urlaubsansprüche von Kollegen entgegenstehen. Kein Anspruch besteht in Betrieben unter 5 Beschäftigten. In Betrieben unter 50 Mitarbeitenden gelten Sonderbedingungen.

Wieviel Tage Bildungsfreistellung?
Der Anspruch auf Bildungsfreistellung beträgt grundsätzlich 5 Arbeitstage im Kalenderjahr. Wird regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Tagen in der Woche gearbeitet, steigert oder verringert sich der Anspruch entsprechend 

Übertragbarkeit auf Folge-/Vorjahr:
Eine generelle Übertragung ist nicht möglich. Bei Ablehnung der Bildungsfreistellung ist auf Antrag des Mitarbeitenden eine Übertragung auf das Folgejahr zulässig.

Beantragung:
Anträge auf Bildungsurlaub müssen bis spätestens 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Arbeitgebenden gestellt werden.

Sprachreise:
Sprachkurse sind möglich, der Veranstaltende muss jedoch seinen Sitz innerhalb der Europäischen Union haben. Der Sprachkurs muss mindestens 6 Unterrichtslektionen (45 Minuten) täglich umfassen.

Anerkennung von online Sprachkursen:
keine Angaben

Besonderheiten:
Alle Termine und Veranstaltungsorte einer Bildungsveranstaltung gelten als anerkannt und sind unbefristet gültig.