Wer kann Bildungsfreistellung beantragen?
Arbeitnehmer:innen, Heimarbeitende, Auszubildende, Richter:innen und Beamt:innen des Landes und der Kommunen.

Bedingungen:
Seit mindestens 6 Monaten im Beschäftigungsverhältnis.

Ausnahmen:
Der Arbeitgebende kann den Antrag auf Bildungsurlaub nur ablehnen, wenn zwingende betriebliche oder dienstliche Belange entgegenstehen; die Erholungswünsche anderer Arbeitnehmer:innen, denen unter sozialen Gesichtspunkten eine Verlegung des Erholungsurlaubs nicht zuzumuten ist, sind vorrangig zu berücksichtigen.

Wieviel Tage Bildungsfreistellung?
Der Anspruch auf Bildungsfreistellung beträgt grundsätzlich 5 Arbeitstage im Kalenderjahr. Wenn jedoch in einem Betrieb regelmäßig an weniger als fünf Tagen pro Woche gearbeitet wird, verringert sich der Anspruch entsprechend. Wenn hingegen in einem Betrieb regelmäßig an mehr als fünf Tagen pro Woche gearbeitet wird oder in Wechselschicht gearbeitet wird, kann der Anspruch auf bis zu 6 Arbeitstage im Kalenderjahr erhöht werden

Übertragbarkeit auf Folge-/ Vorjahr:
Um
den Freistellungsanspruch auf das folgende Jahr zu übertragen, muss man dies rechtzeitig vor dem 30. September bei seinem Arbeitgeber beantragen. Eine rückwirkende Verblockung mit dem Bildungsfreistellungsanspruch des Vorjahres ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.

Beantragung:
Anträge auf Bildungsurlaub müssen bis spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Arbeitgebenden gestellt werden.

Sprachreise:
Sprachkurse sind weltweit möglich. Der Sprachkurs muss täglich 7 Zeitstunden (60 Minuten) betragen, wovon bis zu 1,5 Stunden Pausenzeiten sein dürfen

Anerkennung von online Sprachkursen:
Ja online oder Hybridveranstaltungen