Wer kann Bildungsurlaub beantragen?
Arbeitnehmer:innen, Heimarbeitende, Auszubildende, Beamt:innen und Richter:innen
Bedingungen:
Seit mindestens 12 Monaten im Beschäftigungsverhältnis.
Ausnahmen:
Der Arbeitgebende kann den Antrag auf Bildungsurlaub nur ablehnen, wenn zwingende betriebliche oder dienstliche Belange entgegenstehen; die Erholungswünsche anderer Arbeitnehmer:innen, denen unter sozialen Gesichtspunkten eine Verlegung des Erholungsurlaubs nicht zuzumuten ist, sind vorrangig zu berücksichtigen.
Zusätzlich dürfen Betriebe unter 50 Mitarbeitenden die Bildungsfreistellung ablehnen, wenn der Arbeitgebende mindestens 3 Tage pro Beschäftigten als berufliche Weiterbildung aufgewendet hat. In Betrieben unter 100 Beschäftigten darf Bildungsfrestellung abgelehnt werden, wenn bereits 30% der Beschäftigten der Anspruch gewährt wurde.
Wieviel Tage Bildungsurlaub?
Bis zu 6 Arbeitstage Bildungsfreistellung, wobei die ersten 2 Tage komplette Freistellungstage sind und ab dem 3. Tage die Hälfte der Zeit als Urlaub angerechnet wird. Bei 6 Tagen also Tag 1 und 2 als Freistellung, Tage 3, 4, 5 und 6 werden zu je 2 Tage als Freistellung und 2 Tage als Urlaub verrechnet.
Übertragbarkeit auf Folge-/Vorjahr:
Nur mit Zustimmung des Arbeitgebenden kann der Anspruch auf Bildungsfreistellung des laufenden Jahres auf das Folgejahr übertragen und mit dem Anspruch aus diesem zusammengefasst werden.
Beantragung:
Anträge auf Bildungsfreistellung müssen bis spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Arbeitgebenden gestellt werden. Der Arbeitgebende muss sich spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung zurückmelden, ansonsten gilt der Antrag als angenommen.
Sprachreise:
Sprachkurse sind weltweit möglich. Der Sprachkurs muss mindestens 5 Zeitstunden (60 Minuten) täglich umfassen.
Anerkennung von online Sprachkursen:
Ja, wenn 5 Zeitstunden täglich Sprachunterricht stattfinden und eine ständige Interaktion zwischen Kursleitenden und Teilnehmenden gewährleistet ist.
Besonderheiten:
Veranstaltungen der beruflichen oder politischen Weiterbildung, die in einem anderen Bundesland