Bildungsfreistellungsgesetz

Wer kann Bildungsfreistellung beantragen?
Beschäftigte, Beamt:innen und Richter:innen des Landes Rheinland-Pfalz.
Auszubildende haben einen Anspruch von 5 Arbeitstagen während der im Ausbildungsjahr zum Zwecke der gesellschaftspolitischen Weiterbildung.

Bedingungen:
Seit mindestens 6 Monaten im Beschäftigungsverhältnis.

Ausnahmen:
Arbeitgebende können die Bildungsfreistellung ablehnen, wenn zwingende betriebliche oder dienstliche Belange dagegensprechen. In diesem Fall muss der Arbeitgebende den Betriebs-oder Personalrat an dieser Entscheidung beteiligen.
Ein Anspruch besteht nicht, wenn der Arbeitgebende nicht mehr als 5 Mitarbeitende beschäftigt.

Wieviel Tage Bildungsfreistellung?
Der Anspruch beträgt in der Regel 10 Arbeitstage innerhalb von 2 Jahren, beginnend mit dem ungeraden Jahr.

Übertragbarkeit auf Folge-/Vorjahr:
Ja, der Anspruch von 2 Kalenderjahren kann zusammengefasst werden.

Beantragung:
Anträge auf Bildungsfreistellung müssen bis spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Arbeitgebenden gestellt werden.

Sprachreise:
Sprachkurse sind weltweit möglich. Der Sprachkurs muss durchschnittlich mindestens 6 Unterrichtslektionen (45 Minuten) täglich und in der Regel mindestens 4 Unterrichtstunden vor 19.00 Uhr umfassen.

Anerkennung von online Sprachkursen:
Online- Sprachkurse sind erlaubt, soweit es sich um Synchronunterricht handelt (gleichzeitige Anwesenheit von Kursleitung und Teilnehmenden)

Besonderheiten:
Die Anerkennung gilt für alle Veranstaltungen gleicher Art und darf an unterschiedlichen Veranstaltungsorten durchgeführt werden.