Bildungsurlaub heißt in NRW Arbeitnehmer Weiterbildungsgesetz und birgt auch sonst einige deutliche Unterschiede zu den Bildungsurlaubsgesetzen anderer Länder.

Wer kann Bildungsurlaub beantragen?
Arbeitnehmer:innen und Heimarbeitende mit Tätigkeitsschwerpunkt in NRW. Auszubildende haben einen Anspruch von 5 Arbeitstagen während der Berufsausbildung zum Zwecke der politischen Weiterbildung.

Bedingungen:
Seit mindestens 6 Monaten im Beschäftigungsverhältnis.

Ausnahmen:
Der Arbeitgebende kann den Antrag auf Bildungsurlaub nur ablehnen, wenn zwingende betriebliche oder dienstliche Belange entgegenstehen.
Keinen Rechtsanspruch haben Mitarbeitende in einem Betrieb von weniger als 10 Beschäftigten. In einem Betrieb/ Dienststelle von 10 bis 50 Beschäftigte, ist die Freistellung auf max. 10% der Beschäftigte pro Jahr begrenzt.

Wieviel Tage Bildungsurlaub?
5 Tage pro Jahr. Wird regelmäßig weniger als 5 Tage die Woche gearbeitet, reduziert sich der Anspruch entsprechend.

Übertragbarkeit auf Folge-/Vorjahr:
Ja, der Anspruch von 2 Kalenderjahren kann zusammengefasst werden.

Beantragung:
Anträge auf Bildungsurlaub müssen bis spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Arbeitgebenden gestellt werden.

Sprachreise:
Sprachkurse sind möglich. Der Veranstaltungsort darf allerdings nicht mehr als 500 km von der Landesgrenze NRW entfernt sein. Der Sprachkurs muss mindestens 6 Unterrichtslektionen (45 Minuten) täglich umfassen.

Anerkennung von online Sprachkursen:
Online-Sprachkurse sind erlaubt. Bei Buchung eines Sprachkurses über einen Sprachreiseveranstalter zählt der Sitz des Veranstalters.

Besonderheiten:
Veranstaltende müssen von einem Gütesiegel zertifiziert sein, zum Beispiel DIN EN 14804: 2005-09 oder DIN ISO 21001