Bildungsurlaubsgesetz

Wer kann Bildungsurlaub beantragen?
Arbeitnehmer:innen und Auszubildende

Bedingungen:
Seit mindestens 6 Monaten im Beschäftigungsverhältnis.

Ausnahmen:
Der Arbeitgebende kann den Antrag auf Bildungsurlaub nur ablehnen, wenn zwingende betriebliche oder dienstliche Belange entgegenstehen; die Erholungswünsche anderer Arbeitnehmer:innen, denen unter sozialen Gesichtspunkten eine Verlegung des Erholungsurlaubs nicht zuzumuten ist, sind vorrangig zu berücksichtigen. Der Arbeitgebende kann die Gewährung von Bildungsurlaub ablehnen, sobald die Zweieinhalbfache Zahl der Bildungsurlaubsberechtigten erreicht hat.

Wieviel Tage Bildungsurlaub?
5 Tage pro Jahr. Wird regelmäßig weniger als 5 Tage die Woche gearbeitet, reduziert sich der Anspruch entsprechend.

Übertragbarkeit auf Folge-/Vorjahr:
Ja, der Anspruch eines Jahres geht automatisch auf das Folgejahr über. Sie können diesen in getrennten Veranstaltungen nehmen. Wenn Sie drei Jahre zurück Ihren Bildungsurlaub nehmen möchten, benötigen Sie das ausdrückliche Einverständnis Ihres Arbeitgebenden. Der Bildungsurlaub des aktuellen Jahres muss dann in einer durchgehenden Veranstaltung mitgenommen werden.

Beantragung:
Anträge auf Bildungsurlaub müssen bis spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Arbeitgebenden gestellt werden.

Sprachreise:
Sprachkurse sind weltweit möglich. Der Sprachkurs muss mindestens 8 Unterrichtslektionen (45 Minuten) täglich umfassen.

Anerkennung von online Sprachkursen:
Ja, mit Erlass vom 09.06.2022 werden online und Hybridformen akzeptiert. Der Unterricht muss live (in Echtzeit) online/hybrid durchgeführt werden. Interaktion zwischen Kursleitenden und Teilnehmenden muss jederzeit gegeben sein. Der Bildungsträger muss sicherstellen, dass eine Teilnahme tatsächlich erfolgt ist.

Besonderheiten: