In vielen Bundesländern besteht die Möglichkeit, die Ansprüche von zwei aufeinanderfolgenden Jahren zusammenzufassen. Sie erhalten damit Anspruch auf insgesamt 10 Kalendertage am Stück, die Sie für einen längeren Bildungsurlaub nutzen können. Gerade für eine Sprachreise ins Ausland ist das sehr empfehlenswert.

Die Zusammenfassung ist möglich in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Es ist darauf zu achten, in welchem Jahr der Antrag auf Zusammenfassung gestellt wird. Wie immer gilt: Die Regelungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.

In einigen Bundesländern verfällt ein nicht genutzter Anspruch am Jahresende.