Bildungsurlaub
Hessisches Bildungsurlaubsgesetz
Wer kann Bildungsurlaub beantragen?
In Hessen beschäftigte Arbeitnehmende und in Heimarbeit Beschäftigte.
Auszubildende (keine berufliche Weiterbildungen)
Beamt:innen, Soldat:innen und Richter:innen fallen nicht unter das Hessische Bildungsurlaubsgesetz. Für sie bestehen Sonderurlaubsverordnungen für Beamt:innen im Lande Hessen und Sonderurlaub für Bundesbeamt:innen und Richter:innen im Bundesdienst.
Bedingungen:
Seit mindestens 6 Monaten im Beschäftigungsverhältnis. Schließt sich an ein Ausbildungsverhältnis oder ein anderes Beschäftigungsverhältnis bei derselben Beschäftigungsstelle innerhalb von 4 Monaten ein weiteres Beschäftigungsverhältnis an, besteht der Anspruch weiter und muss nicht neu erworben werden.
Ausnahmen:
Wenn zwingende betriebliche Erfordernisse im vorgesehenen Zeitraum entgegenstehen oder wenn bereits mehr als ein Drittel der Beschäftigten im laufenden Kalenderjahr an Bildungsurlaubsveranstaltungen teilgenommen haben.
Wieviel Tage Bildungsurlaub?
Vollzeitbeschäftigten stehen innerhalb eines Kalenderjahres 5 Tage Bildungszeit zu. Wird regelmäßig mehr oder weniger als 5 Tage die Woche gearbeitet, so erhöht oder verringert sich der Anspruch entsprechend.
Übertragbarkeit auf Folge-/Vorjahr:
Ja, Übertrag ins Folgejahr beim Arbeitgebenden stellen.
Beantragung:
Anträge auf Bildungsurlaub müssen bis spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Arbeitgebenden gestellt werden.
Sprachreise:
Sprachkurse sind weltweit möglich. Der Sprachkurs muss im Durchschnitt mindestens 6 Zeitstunden (60 Minuten) täglich umfassen, wobei eine Kurszeit von 4 Zeitstunden nicht unterschritten werden darf. Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung, zu denen Fremdsprachenkurse zählen, müssen sich nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz neben den fachlichen Inhalten zwingend mit gesellschaftspolitischen Themen (mindestens 20% Zeitanteil) auseinandersetzen.
Anerkennung von online Sprachkursen:
Seit 01.01.23 sind hybrid oder online Lernen gestattet, wenn eine ständige Interaktion in Echtzeit zwischen den Teilnehmenden ermöglicht wird und das didaktische Konzept auf das online Format angepasst ist. Eine durchgehende Teilnahme muss technisch sichergestellt werden, zum Beispiel mit Mikrofon und Kamera. (§ 3 Abs. 3 HBUGDV)
Besonderheiten:
Bildungsurlaub kann auch für Veranstaltungen beansprucht werden, die in anderen Bundesländern als Hessen anerkannt sind und mit den Kriterien von Hessen übereinstimmen. (§ 11 Abs. 4 Hessisches Bildungsurlaubsgesetz) Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung müssen sich nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz neben den fachlichen Inhalten zwingend mit gesellschaftspolitischen Themen (mindestens 20% Zeitanteil) auseinandersetzen.