Bildungszeit
In 2017 hat das Bildungszeitgesetz den Bildungsurlaub abgelöst.
Wer kann Bildungszeit beantragen?
Alle in Bremen Beschäftigte auch Auszubildende.
Für Beamt:innen, Richter:innen und Soldat:innen gilt dieser Anspruch nicht.
Bedingungen:
Seit mindestens 6 Monaten im Beschäftigungsverhältnis
Ausnahmen:
Wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Beschäftigten in der vorgesehen Zeit entgegenstehen.
Einschränkungen gelten jedoch für Lehrer:innen, Sozialpädagog:innen im schulischen Bereich und sonstige Lehrkräfte sowie Professor:innen und andere an Hochschulen hauptberuflich selbstständig Lehrende. Sie können Bildungszeit nur in der unterrichtsfreien und veranstaltungsfreien Zeit nehmen.
Wieviel Tage Bildungszeit?
Vollzeitbeschäftigten stehen innerhalb eines Kalenderjahres 5 Tage Bildungszeit zu, in einem Zeitraum von 2 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren 10 Tage.
Übertragbarkeit auf Folge-/Vorjahr:
Ja, eine Zusammenfassung von 2 aufeinander folgenden Kalenderjahren.
Beantragung:
Anträge auf Bildungszeit müssen bis spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Arbeitgebenden gestellt werden.
Sprachreise:
Sprachkurse zum Erwerb europäischer Fremdsprachen sind weltweit möglich. Der Sprachkurs muss 30 Wochenlektionen (45 Minuten), im Durchschnitt 6 Lektionen (45 Minuten) pro Tag umfassen.
Anerkennung von online Sprachkursen:
Ja, E-Learning und Blended Learning