Bildungszeit
Seit 01.09.2021 heißt Bildungsurlaub in Berlin Bildungszeit
Wer kann Bildungszeit beantragen?
Beschäftigte, Auszubildende, Heimarbeitende und freie Mitarbeitende mit Beschäftigungsschwerpunkt in Berlin
Für Beamt:innen gilt dieser Anspruch nicht.
Bedingungen:
Seit mindestens 6 Monaten im Beschäftigungsverhältnis
Ausnahmen:
Wenn 10% der Anspruchsberechtigten Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde.
Für Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten gelten Sonderregeln.
Wenn zwingende betriebliche Belange oder Freistellungsansprüche anderer Beschäftigten in der vorgesehen Zeit entgegenstehen.
Wieviel Tage Bildungszeit?
Vollzeitbeschäftigten stehen innerhalb eines Kalenderjahres 5 Tage Bildungszeit zu. Wird regelmäßig mehr oder weniger als 5 Tage die Woche gearbeitet, so erhöht oder verringert sich der Anspruch entsprechend.
Übertragbarkeit auf Folge-/Vorjahr:
Ja, mit Zustimmung des Arbeitgebenden kann der Anspruch auf künftige Zeiträume zusammengefasst werden. Nicht in Anspruch genommene Bildungszeit aus vergangenen Jahren verfällt.
Beantragung:
Anträge auf Bildungszeit müssen bis spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Arbeitgebenden gestellt werden.
Sprachreise:
Sprachkurse sind weltweit möglich. Der Sprachkurs muss täglich mindestens 6 Lektionen (45 Minuten) täglich umfassen und der beruflichen Weiterbildung dienen, ein Mindestnutzen muss für den Arbeitgebenden vorhanden sein.
Anerkennung von online Sprachkursen:
Nein